Erstanträge werden nicht mehr bewilligt

In den vergangenen Wochen sind deutlich mehr Anträge beim Fonds Sexueller Missbrauch eingegangen als dort erwartet wurde. Die im Bundeshaushalt vorgesehenen Mittel reichen nicht aus, um alle Anträge zu bewilligen.

Was bedeutet das konkret?

  • Erstanträge ab dem 19. März 2025 können nicht mehr bewilligt werden. 

  • Nur vollständige Anträge können bis spätestens 31. Dezember 2025 bearbeitet werden. 

  • Änderungs- und Ergänzungsanträge sind weiterhin möglich – auch nach dem 31. Dezember 2025.

  • Auszahlungen bewilligter Leistungen erfolgen weiterhin gemäß aktueller Richtlinie.

Für viele Betroffene sexueller Gewalt in der Kindheit ist das eine herbe Enttäuschung, denn der Fonds ermöglichte ergänzende Hilfen, wie z.B. Therapien, die die Krankenkassen nicht finanziert. 

Das Bundesfamilienministerium äußert sich dahingehend, dass man sich darüber bewusst ist. Es setze sich dafür ein, auch künftig Unterstützungsangebote für Betroffene sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend zu schaffen. Die Gespräche dazu laufen bereits.

Laut Fonds Sexueller Missbrauch sollen keine Erstanträge mehr gestellt werden, da es auch keine Warteliste gebe. Aus unserer Sicht könnte es trotzdem sinnvoll sein, weiterhin Anträge zu stellen – um das Ausmaß der Bedürftigkeit und die Dringlichkeit der Fortführung des Fonds sichtbar zu machen.

Der vollständige Text findet sich auf der Homepage des Fonds Sexueller Missbrauch