Fort­bil­dungs- und Geschäfts­be­din­gun­gen für die Fach­fort­bil­dung: Fach­be­ra­te­rIn Psycho­trau­ma­to­lo­gie und Sonderseminare

Mit der Anmel­dung zum Einfüh­rungs­tag, den Modu­len der Fach­fort­bil­dung Psycho­trau­ma­to­lo­gie oder den Sonder­se­mi­na­ren, die vom Zentrum für Psycho­trau­ma­to­lo­gie e.V. durch­ge­führt werden, erken­nen die Teilnehmer*innen alle im Folgen­den aufge­führ­ten Bedin­gun­gen an!

Veran­stal­te­rin: Zentrum für Psycho­trau­ma­to­lo­gie e.V., Lange Str. 85, 34131 Kassel

(I) Fach­li­che Teil­nah­me­be­din­gun­gen
(1) Am Einfüh­rungs­tag können alle Inter­es­sier­ten teil­neh­men. Das Grund­mo­dul ist für psycho­so­ziale Fach­leute wie Hausärzt*innen, Notärzt*innen, Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen, Heilpädagog*innen, Heilpraktiker*innen, Erzieher*innen, Lehrer*innen, Krankenpfleger*innen, Rettungs- und Einsatz­kräfte, Seelsorger*innen sowie ehren­amt­lich Enga­gierte, die mit trau­ma­ti­sier­ten Menschen arbei­ten oder dies in Zukunft vorha­ben. Sie müssen über Grund­kennt­nisse in Psycho­trau­ma­to­lo­gie verfü­gen oder diese durch Teil­nahme am Einfüh­rungs­tag erwer­ben. Teilnehmer*innen des Aufbau­mo­duls und der Zerti­fi­zie­rung müssen mind. 3 Jahre Berufs­er­fah­rung in Ihrem ange­stamm­ten Beruf haben sowie Kennt­nisse und Erfah­run­gen mit Gesprächs­füh­rungs­tech­ni­ken und erwei­terte Grund­kennt­nisse in Psycho­trau­ma­to­lo­gie, die sie durch Bele­gung des Grund­mo­duls oder gleich­wer­ti­ger Quali­fi­zie­rung bei einem ande­ren aner­kann­ten Insti­tut erwor­ben haben.

(2) Die Teil­nahme erfolgt selbst­ver­ant­wort­lich, die Bereit­schaft, an Selbst­er­fah­rungs­übun­gen teil­zu­neh­men wird voraus­ge­setzt, ebenso die Fähig­keit, die eige­nen Gren­zen zu erken­nen und zu wahren.

(3) Durch die Anmel­dung für ein Modul ist die Teil­nahme an allen dazu­ge­hö­ren­den Semi­na­ren verbind­lich. Einzel­be­le­gung von Vertie­fungs­se­mi­na­ren ist in Abspra­che und bei Vorlage gleich­wer­ti­ger Quali­fi­zie­rung bei einem ande­ren aner­kann­ten Insti­tut möglich.

(4) Inhalte und Konzep­tion der Fort­bil­dungs­reihe sind Eigen­tum des Zentrums für Psycho­trau­ma­to­lo­gie und der jewei­li­gen Referent*innen. Teilnehmer*innen sind daher – auch nach Abschluss und Erhalt des Zerti­fi­ka­tes – nicht berech­tigt, diese Inhalte zu verwer­ten, um ihrer­seits Fachberater*innen für Psycho­trau­ma­to­lo­gie aus- und fortzubilden.

(5) Für Teilnehmer*innen, die das Zerti­fi­kat „Fach­be­ra­te­rIn Psychotraumatologie“erwerben wollen, ist die Teil­nahme am Grund- und Aufbau­mo­dul sowie an mind. 2 Vertie­fungs­se­mi­na­ren, dem Super­vi­si­ons­tag und dem Abschluss­kol­lo­quium notwendig.

(6) Ausschluss­re­ge­lung: Die Veran­stal­te­rin behält sich die endgül­tige Entschei­dung über die Teil­nah­me­mög­lich­keit im Einzel­fall vor. Das heißt, sie ist berech­tigt (und zwar auch bereits verbind­lich ange­mel­dete und vom Veran­stal­ter bestä­tigte…!) Teilnehmer*innen von der Teil­nahme auszu­schlie­ßen (auch während des laufen­den Kurses), ohne dass dadurch seitens der betrof­fe­nen Teilnehmer*in ein Scha­dens­er­satz­an­spruch gegen sie oder die Veran­stal­te­rin entsteht. Die Veran­stal­te­rin behält sich vor, bei Nicht­eig­nung statt eines Zerti­fi­kats eine Teil­nah­me­be­stä­ti­gung zu ertei­len. Begrün­dung: Dahin­ter steht die Erfah­rung, dass nicht alle, die Trau­ma­ar­beit erler­nen möch­ten, zu deren Anwen­dung persön­lich geeig­net sind, was sich teil­weise erst im Kurs­ver­lauf heraus­stellt. Diese restrik­tive Rege­lung erfolgt nicht zuletzt auch im Sinne und zum Schutz der trau­ma­ti­sier­ten KlientInnen!

(7) Die Teilnehmer*innen können sich inner­halb von 10 Tagen nach dem 1. Semi­nar eines Moduls entschei­den, ob sie am gesam­ten Modul teil­neh­men möch­ten. Danach ist die Teil­nahme verbind­lich. Die Anmel­dun­gen für den Einfüh­rungs­tag und die Vertie­fungs­se­mi­nare sind sofort verbindlich.

(II) Allge­meine Teil­nah­me­be­din­gun­gen
(8) Semi­nar­ab­lauf und Service­leis­tun­gen: Die Semi­nare werden in Blöcken durch­ge­führt. In den kurzen Pausen wird ein klei­ner kosten­lo­ser Imbiss, Obst und diverse Warm- und Kalt­ge­tränke bereitgestellt.

(9) Jedes Zwei-Tages-Semi­nar kostet 300 Euro. Die Ein-Tages-Semi­nare und das Abschluss­kol­lo­quium kosten jeweils 170 Euro. Der Einfüh­rungs­tag kostet 70 Euro. Das Drei-Tages-Semi­nar kostet 400,-€. Die Bezah­lung erfolgt im voraus per Über­wei­sung. Im Preis inbe­grif­fen sind alle Abwick­lungs­kos­ten inklu­sive der von den Fachreferent*innen bereit­ge­stell­ten Unter­la­gen. Nicht inbe­grif­fen ist die ggf. nötige Über­nach­tung. Mit unse­rer Bestä­ti­gung senden wir Ihnen aber gerne gemein­sam mit der Anfahrts­skizze zum Veran­stal­tungs­ort eine Hotel­liste zu, damit Sie Ihre Über­nach­tung selbst orga­ni­sie­ren können.

(10) Mindest- / Höchstteilnehmer*innenzahl, Warte­liste: Anspruch auf Semi­nar­durch­füh­rung besteht nur, wenn die Mindest­zahl von 12 Teilnehmer*innen erreicht wird. Die Höchst­zahl ist beim Grund- und Aufbau­mo­dul auf 18 Teilnehmer*innen je Kurs beschränkt, kann aber aus wich­ti­gem Grund (Nach­hol-TN) über­schrit­ten werden. Die Veran­stal­te­rin rich­tet eine Warte­liste ein. DerRechts­weg ist ausgeschlossen.

(11) Eine Ände­rung der Termine bei den Vertie­fungs­se­mi­na­ren behält sich die Veran­stal­te­rin vor.

(12) Anmel­de­for­ma­li­tä­ten: Die Anmel­dung beim Zentrum für Psycho­trau­ma­to­lo­gie e.V. ist nur schrift­lich möglich. Die Teilnehmer*in verpflich­tet sich dazu, dass die Kurs­ge­bühr spätes­tens 14 Tage vor der entspre­chen­den Veranstaltung/Seminar auf unse­rem Konto einge­gan­gen ist. Die Anmel­dung zum Einfüh­rungs­tag, zum Grund­mo­dul und zum Aufbau­mo­dul (mit oder ohne Abschluss­ko­lo­quium) ist – je nach fach­li­chen Voraus­set­zun­gen – einzeln möglich. Ebenso können bei entspre­chen­der Voraus­set­zung Grund- und Aufbau­mo­dul und Abschluss­kol­lo­quium komplett als Jahres­gruppe gebucht werden.

(13) Rück­tritts­be­din­gun­gen: Erfolgt der Rück­tritt vom Grund- oder Aufbau­mo­dul bis 4 Wochen vor Beginn des ersten Semi­nars des Moduls, wird eine Bear­bei­tungs­ge­bühr von € 50 erho­ben, sofern niemand von der Warte­liste nach­rü­cken kann. Rück­tritt von einem einzel­nen Semi­nar (= Geld zurück) ist bis spätes­tens 18 volle Kalen­der­tage (=So 24h) vor dem jewei­li­gen Semi­nar­ter­min möglich, danach werden die Kosten in voller Höhe fällig, es sei denn, es kann jemand von der Warte­liste nach­rü­cken (nur beim jeweils ersten Semi­nar eines Moduls und den Vertie­fungs­se­mi­na­ren möglich). Wenn ein/e Teilnehmer/in wegen Krank­heit nicht an einem Semi­nar teil­neh­men kann, ist ein ärzt­li­ches Attest dem Zentrum f. Psycho­trau­ma­to­lo­gie vorzu­le­gen, ansons­ten ist die gesamte Semi­nar­ge­bühr fällig.